Wenn Sie Interesse haben für uns als Bildungsträger (Schulungsanbieter) oder Prüfer im Bereich SGU-Personal gemäß Dokument 018 für operativ tätige Mitarbeiter und Dokument 017 für operativ tätige Führungskräfte tätig zu werden, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Als Bildungsträger
müssen Sie
- ein/en Schulungsplan/Schulungsprogramm erstellen. Dieser wird durch uns überprüft und muss den Kriterien der Norm entsprechen.
- geeignete Schulungsräume zur Verfügung haben,
- geeignete Dozenten zur Verfügung haben. Diese müssen sich regelmäßig in diesem Bereich weiterbilden.
Bitte reichen Sie uns folgende Formulare ausfüllt und unterschrieben mit Nachweisen ein:
Als Prüfer
müssen sie über eine nachweisbare Basisqualifikation im Bereich SGU-Personal verfügen und sich regelmäßig in diesem Bereich weiterbilden.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.