der Schipper CertPers UG (haftungsbeschränkt), Niermannsweg 11-15, D-40699 Erkrath
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten zwischen der Schipper CertPers und deren Auftraggeber im Bereich Personenzertifizierung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von Schipper CertPers ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für Folgeaufträge und bei ständigen Geschäftsbeziehungen.
2. Schipper CertPers erbringt ihre Leistungen ausschließlich für den Auftraggeber. Dritte werden in den Schutz-/Leistungsbereich nur einbezogen, sofern dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
§ 2 Auftraggeberpflichten
1. Der Auftraggeber hat Schipper CertPers alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen.
3. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Vorbereitungstätigkeiten in eigener Verantwortung und Rechnung durchzuführen; die notwendigen Informationen hierzu sind bei Schipper CertPers abrufbar. Sofern Hilfspersonen zur Durchführung von Prüfungen notwendig sind (z. B. zur Begehung von Räumlichkeiten), werden diese vom Auftraggeber beauftragt und koordiniert.
§ 3 Pflichten von Schipper Certification
1. Schipper CertPers wird die vertraglichen Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Soweit dies Gegenstand der vertraglichen Leistungen ist, werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden anerkannten Regeln der Technik beachtet.
2. Ergeben sich während der Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, wird die vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst.
§ 4 Geheimhaltung, Datennutzung/-schutz
1. Schipper CertPers wird weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der vertraglichen Leistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbaren, ausnutzen oder weitergeben. Hiervon ausgenommen sind
• die anonymisierte Verarbeitung statistischer Daten durch Schipper Certification;
• Veröffentlichungspflichten nach Regularien des Akkreditierers;
• Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen;
• gesetzliche, gerichtlich angeordnete oder behördliche Verpflichtungen zur Offenlegung.
2. Schipper CertPers kann von den schriftlichen Unterlagen, die Schipper CertPers zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für die eigenen Unterlagen anfertigen.
3. Schipper CertPers speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zwecke der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung. Schipper CertPers gewährleistet hierbei die Einhaltung der Voraussetzungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu).
§ 5 Gewährleistung
1. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt, endet die Gewährleistungsfrist ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn Schipper CertPers hat den Mangel arglistig verschwiegen.
2. Eine abnahmefähige Leistung der Schipper CertPers gilt spätestens mit der vorbehaltslosen Zahlung auf die Schlussrechnung als abgenommen. Teilabnahmen dürfen für die in sich abgeschlossenen Teilleistungen verlangt werden. Diese gelten spätestens mit der Zahlung auf die solche Teilleistungen erfassenden Abschlagsrechnungen als erfolgt. § 646 BGB bleibt unberührt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht abweichend vereinbart, versteht sich die Vergütung netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
2. Die Vergütung soll im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung geregelt sein. Ist sie es nicht, gilt die jeweils gültige Schipper CertPers Preisliste, sofern sie dem Auftraggeber bekannt ist bzw. bekannt sein müsste, andernfalls die übliche Vergütung als vereinbart.
3. Rechnungen werden mit ihrem Zugang beim Schuldner zur Zahlung fällig.
4. Die Aufrechnung mit nicht synallagmatischen (gegenseitigen) Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dasselbe gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der zu zahlenden Vergütung.
5. Schipper CertPers ist berechtigt, Kostenvorschüsse – wenn ein sachlich berechtigter Grund gegeben ist und keine überwiegenden Belange des Auftraggebers entgegenstehen – zu verlangen oder Teilrechnungen entsprechend der bereits erbrachten Leistungen zu stellen.
§ 7 Beendigung des Vertrages
1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund in Textform gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist Schipper CertPers zur Kündigung insbesondere berechtigt, wenn
• die Ausführung mehr als zusammengerechnet drei Monate aus von Schipper CertPers nicht zu vertretenden Gründen gestört ist;
• seitens des Auftraggebers unrechtmäßig versucht wird, das Ergebnis des Auftrags zu fälschen bzw. zu beeinflussen;
• über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird;
• der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht bezahlt hat;
• sonstige vertraglich vereinbarte Gründe vorliegen.
2. Bei Kündigung aus wichtigem, von Schipper CertPers nicht zu vertretendem Grund behält Schipper CertPers den Vergütungsanspruch wie bei Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung bis zu dem nächsten Termin, zu dem der Vertrag ordentlich hätte gekündigt werden können. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 15 % der Vergütung für die von Schipper CertPers noch nicht erbrachte Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere ersparte Aufwendungen nach.
3. Schipper CertPers darf in den Fällen gemäß § 7.1 die Erbringung weiterer Leistungen verweigern.
§ 8 Haftung
1. Schipper CertPers haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien sowie für sonstige Schäden, die auf einer ihr zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
2. In allen übrigen Fällen haftet Schipper CertPers wie folgt:
• Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Pflichten verletzt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf;
• Im Übrigen ist die Haftung auf € 250.000,00 je Schadensfall begrenzt.
3. Soweit Schadensersatzansprüche gegen Schipper CertPers ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Schipper CertPers Mitarbeiter.
4. Schadensersatzansprüche nach § 8 Ziffer 1 verjähren nach den gesetzlichen Regelungen. Schadensersatzansprüche nach § 8 Ziffer 2 verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt.
5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Sind in den Schutzbereich der vertraglichen Leistung Dritte einbezogen, hat der Auftraggeber diese Dritten vor der Verwendung der Leistung über die o. g. Haftungsbeschränkung sowie über den genauen Leistungsumfang in Kenntnis zu setzen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder Art bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, Erkrath. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von Schipper CertPers, soweit die Voraussetzungen des § 29 II ZPO vorliegen.
3. Schipper CertPers nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
4. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen auf Rechtsordnungen anderer Länder ist ausgeschlossen.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und Schipper CertPers verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
Erkrath, 05.05.2022