der Schipper CertPers UG (haftungsbeschränkt)
Niermannsweg 11-15, D-40699 Erkrath
§ 1 Vertragsbestandteil
Vertragsbestandteile sind
§ 2 Keine Geltung von Vertragsbestimmungen des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 3 Keine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit oder Überprüfung des Zertifizierungsprogramms
Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung des Zertifizierungsprogramms SGU Personal VAZ 2021.
§ 4 Gebühren / Rechnung / Zahlung
Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG erhebt für ihre Tätigkeiten Gebühren, festgelegt in der Gebührenordnung, die auf der Webseite der Personenzertifizierungsstelle abrufbar ist. Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die Prüfung nicht angetreten wurde, die Prüfungsteilnahme nicht mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin vom Antragsteller abgesagt wurde oder die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet wurde.
(2) Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält, indem er im Antrag die hierfür vorgesehenen Felder „E-Mail-Adresse für E-Rechnung“ und „Formatauswahl“ ausgefüllt hat. Elekt-ronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD mit zusätzlicher PDF-Datei der Normenreihe EN 16931 übersandt. Näheres zum ZUGFeRD-Rechnungsformat finden Sie unter www.ferd-net.de.
(3) Rechnungen sind in der Regel sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist die Zertifizierungsstelle berechtigt Verzugszinsen gemäß BGB § 288 zu berechnen.
§ 5 Vertraulichkeit
(1) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG behandelt die im Zertifizierungsprozess erworbenen Informationen und Daten streng vertraulich. Eine Weiterleitung an Dritte setzt die vorherige schriftliche Zustimmung des Antragstellers bzw. Zertifikatsinhabers voraus.
(2) Vorstehender Abs. 1 gilt nicht in Bezug auf
(3) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG ist berechtigt, von den schriftlichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für eigene Unterlagen zu behalten.
(4) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG ist berechtigt, Begutachterinnen und Begutachter des Akkreditierers Einsichtnahme in die Unterlagen zu den Prüfungen und Teilnahme an den Prüfungen zu ermöglichen.
§ 6 Datenschutz
(1) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG verarbeitet personenbezogene Daten zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken.
(2) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 7 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss
(1) Die Schipper CertPers UG haftet unbeschränkt:
(2) Im Fall von leicht fahrlässig durch die Schipper CertPers UG verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Schipper CertPers UG nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig Vertrauen dürfen.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung der Schipper CertPers UG ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungshilfen der Schipper CertPers UG.
§ 8 Verjährung
Alle Ansprüche mit Ausnahme der Gebührenforderung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei einer Haftung auf Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, und auf Schäden, die aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder auf Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen.
§ 9 Textform
Alle Mitteilungen, Erklärungen, etc., zu denen der Antragsteller und/oder der Prüfungsteilnehmer verpflichtet sind, sind mindestens in Textform an die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG, Niermannsweg 11-15, 40699 Erkrath zu richten.
§ 10 Formbedürftigkeit von Erklärungen
Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusagen und alle sonstigen Abmachungen und Erklärungen so-wie die Mitteilung aller im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen Ergebnisse sind nur ver-bindlich, wenn sie von der Personenzertifizierungsstelle mindestens in Textform bestätigt ist. Dies gilt auch für Abänderung dieser Klausel.
§ 11 Keine Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 12 Geltendes Recht
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§ 13 Fortgeltung des Vertrags im Übrigen bei Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine Bestimmung, gleich aus welchem Grunde, ungültig oder unwirksam werden, bleibt der übrige Vertragsinhalt davon unberührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße andere Bestimmung zu ersetzen.
Erkrath, den 15.11.2024