Sollten Sie Einsprüche oder Beschwerden bezüglich des Zertifizierungsprozesses oder der Entscheidungen der Schipper CertPers UG Personenzertifizierungsstelle haben, können Sie diese unmittelbar und formlos an die Leitung der zertifizierungsstelle richten.
Definition Einspruch
Verlangen des Kunden/der Kundin (Antragsteller/-in, Kandidat/-in, zertifizierte Person) auf Überprüfung der Validierung oder Verifizierung durch die Leitung der Zertifizierungsstelle.
Definition Beschwerde
Ausdruck der Unzufriedenheit bezüglich der Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen der Zertifizierungsstelle.
1. Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen
Die Schipper CertPers Personenzertifizierungsstelle verfügt über ein dokumentiertes Verfahren, um Einsprüche entgegenzunehmen, zu beurteilen, sowie Entscheidungen darüber zu treffen. Das Verfahren zum Umgang mit Einsprüchen enthält folgende Elemente und Methoden:
a) Prozess zur Entgegennahme, Validierung und Untersuchung des Einspruchs sowie zur Entscheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse früherer ähnlicher Einsprüche.
b) Verfolgen und Aufzeichnen der Einsprüche einschließlich der Maßnahmen, die zu ihrer Lösung ergriffen werden;
c) Sicherstellen, dass geeignete Korrekturmaßnahmen getroffen werden, falls zutreffend.
Die Regelungen und Verfahren der Schipper CertPers Personenzertifizierungsstelle gewährleisten, dass alle Einsprüche konstruktiv, unparteiisch und zeitgerecht behandelt werden. Eine Beschreibung des Verfahrens zum umgang mit Einsprüchen ist öffentlich zugänglich und kann weiter unten auf der Seite heruntergeladen werden.
Die Schipper CertPers Personenzertifizierungsstelle ist für alle Entscheidungen auf allen Ebenen des Prozesses zum Umgang mit Einsprüchen verantwortlich. Sie stellt sicher, dass die Personen, die in den Prozess zum Umgang mit Einsprüchen einbezogen sind, nicht an der Entscheidung beteiligt waren, gegen die Einspruch erhoben wurde.
Einreichung, Untersuchung und Entscheidung von Einsprüchen führen nicht zur Benachteiligung des Einspruchsführers. Die Schipper CertPers Personenzertifizierungsstelle bestätigt den Erhalt des Einspruchs und informiert den Einspruchsführer über den Fortschritt und das Ergebnis.
2. Beschwerden
Die Schipper CertPers Personenzertifizierungsstelle verfügt über ein dokumentiertes Verfahren zur Entgegennahme, Beurteilung und Entscheidung über Beschwerden. Eine Beschreibung des Prozesses zum Umgang mit Beschwerden ist öffentlich zugänglich und kann weiter unten auf der Seite heruntergeladen werden.
Die Verfahren gewährleisten, dass alle Beschwerden konstruktiv, unparteiisch und zeitgerecht behandelt werden. Das Verfahren zum Umgang mit Beschwerden umfasst folgende Elemente und Methoden:
a) Überblick über das Verfahren zur Entgegennahme, Validierung und Untersuchung der Beschwerde sowie zur Entscheidung über die zu ergreiiifenden Maßnahmen.
b) Verfolgen und Aufzeichnen der Beschwerden einschließlich der Maßnahmen als Reaktion darauf.
c) Sicherstellen, dass geeignete Korrekturen und Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, falls zutreffend.
Bei Erhalt einer Beschwerde bestätigt die Schipper CertPers Personenzertifizierungsstelle, ob sich die Beschwerde auf Zertifizierungstätigkeiten bezieht, für die sie verantwortlich ist. Falls dem so ist, wird entsprechend reagiert. Die Schipper CertPers Personenzertifizierungsstelle bestätigt den Erhalt der Beschwerde und informiert den Beschwerdeführer über den Fortschritt und das Ergebnis.
Die Schipper CertPers Personensertifizierungsstelle, die die Beschwerde erhält, ist verantwortlich für das Erfassen und Verifizieren aller erforderlichen Informationen zur Validierung der Beschwerde. Bei Abschluss des Beschwerdeverfahrens wird dem Beschwerdeführer eine förmliche Mitteilung gemacht.
Begründete Beschwerden über eine zertifizierte Person werden von der Zertifizierungsstelle innerhalb eines angemessenen Zeitraums an die betreffende zertifizierte Person weitergegeben. Das Verfahren zur Behandlung von Beschwerden unterliegt den Anforderungen an die Vertraulichkeit bezüglich des Beschwerdeführers und des Anlasses der Beschwerde. Die Entscheidung, die dem Beschwerdeführer mitzuteilen ist, wird durch Personal getroffen oder bewertet und freigegeben, das vorher nicht in den Beschwerdegegenstand einbezogen war.
Einsprüche und Beschwerden können Sie mit folgendem Formular einreichen: