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SCC Prüfung von operativ tätigen Mitarbeitern nach Dokument 018

Fakultative SGU-Prüfung von operativ tätigen Mitarbeitern durch DAkkS-akkreditierte Personalzertifizierungsstelle (Dokument 018)

Teilnehmerkreis

Es obliegt dem Unternehmer, diejenigen operativ tätigen Mitarbeiter zu identifizieren, die anstelle der betriebsinternen SGU-Ausbildung und -Prüfung die fakultative SGU-Prüfung durch akkreditierte Personenzertifizierungsstellen unter Anwendung des Dokumentes 018 absolvieren sollen.

Es obliegt dem Unternehmer zu entscheiden, ob Mitarbeiter, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, bei Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen gem. Dokument 018 geprüft und zertifiziert werden.

Alle im Geltungsbereich des SCC- bzw. SCP-Zertifikates operativ tätigen Mitarbeiter (mindestens 90%), die länger als 3 Monate im Unternehmen beschäftigt sind, müssen eine SGU-Ausbildung einschließlich -Prüfung absolviert haben. 

Operativ tätige Mitarbeiter sind an der Leistungserbringung beteiligt (z.B. Arbeiter, Facharbeiter, Monteure). Hierzu zählen auch - sofern sie operative Tätigkeiten ausüben - geringfügig und Teilzeit-Beschäftigte und Auszubildende die das 18. Lebensjahr erreicht haben sowie Ein-Mann-Subunternehmen, die im Zuge der Auftragsabwicklung zum Einsatz kommen.

Von dieser Auflage sind im Rahmen der SCC- bzw. SCP-Zertifizierung befreit:

• operativ tätige Mitarbeiter, die eine anerkannte SGU-Prüfung bei einer Personalprüfungsorganisation gemäß Dokument 018 erfolgreich absolviert haben oder die, die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit vorweisen können.

• Führungskräfte der operativen Ebene, die eine anerkannte SGU-Prüfung gemäß Dokument 017 erfolgreich absolviert haben oder die, die Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit vorweisen können.

• operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte der operativen Ebene, die ein österreichisches SGU-Zertifikat gemäß Dokument A18 oder die ein VCA-Diplom vorweisen können - vorausgesetzt es ist im Centraal Diploma Register gelistet, siehe https://www.vca.ssvv.nl

Prüfung und Prüfungsauswertung

Die Prüfung beinhaltet 40 Multiple-Choice-Fragen und sind von den Prüfungskandidaten ohne Hilfmittel zu beantworten. Die Prüfung von operativ tätigen Mitarbeitern gilt als bestanden, wenn mindestens 70% der Fragen richtig beantwortet wurden, das heißt, wenn mindestens 28 richtige Antworten gegeben wurden. Wird eine SGU-Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden.

Hier geht es zu den Prüfungsinhalten

Zertifizierung

Den erfolgreichen Prüfungskandidaten wird von der akkreditierten Personenzertifizierungsstelle ein SGU-Zertifikat ausgestellt.

Die Gültigkeit eines in der Erstzertifizierung erlangten SGU-Zertifikats beginnt mit dem Tag der positiven Zertifizierungsentscheidung und gilt bis 5 Jahre nach dem Tag der erfolgreichen Prüfung minus 1 Tag.

Es bietet sich an, den Sicherheitspass für den Eintrag der erfolgreich abgelegten Prüfung zu nutzen.

Anforderungen

Beherrschung der deutschen Landessprache, abgeschlossene Berufsausbildung oder alternativ Bescheinigung des Arbeitgebers mit mindestens 3-jähriger Tätigkeit in einem anerkannten Beruf in Deutschland (oder 3-tägige Schulung mit 24 UE vorab).

Prüfungszeit: 60 Min.

Prüfungskosten (ohne Schulung):  160,00 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. / pro Teilnehmer

Sie erreichen uns unter: Tel. 0211-27014187 Fax 0211-27014189, E-Mail: info@schipper-certpers.de


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