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 für Personalzertifizierungen 

Bildungsträger werden

Wenn Sie Interesse haben, als Bildungsträger (Schulungsanbieter) im Bereich SGU-Personal gemäß Dokument 018 für operativ tätige Mitarbeiter und Dokument 017 für operativ tätige Führungskräfte tätig zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • Schulungsplan/Schulungsprogramm: Sie müssen einen Schulungsplan bzw. ein Schulungsprogramm erstellen, das von uns überprüft wird und in den Kriterien der Norm entspricht.
  • Schulungsräume: Sie müssen geeignete Schulungsräume zur Verfügung stellen.
  • Dozenten:  Sie müssen über geeignete Dozenten verfügen, die sich regelmäßig in diesem Bereich weiterbilden (Kompetenznachweis im deutschen Arbeitsschutz; entweder Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) oder Kompetenznachweis für spezielle Lehrinhalte (z.B. Betriebsarzt für Lernziele im Bereich Arbeitsmedizin).


Bitte reichen Sie uns die folgenden Formulare ausfüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail oder per Post ein:


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Antrag auf Zulassung als Bildungsträger für SGU-Personal
Formblatt_FB_C18-1_Antrag auf Zulassung als Bildungsträger für SGU-Personal.docx (94.19KB)
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Antrag auf Zulassung als Bildungsträger für SGU-Personal
Formblatt_FB_C18-1_Antrag auf Zulassung als Bildungsträger für SGU-Personal.docx (94.19KB)
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Nachweis Eignung Dozent für SGU-Personal
Formblatt_FB_C18-2_Nachweis Eignung Dozent für SGU-Personal.docx (54.77KB)
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Nachweis Eignung Dozent für SGU-Personal
Formblatt_FB_C18-2_Nachweis Eignung Dozent für SGU-Personal.docx (54.77KB)
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Nachweis Schulungsräume
Formblatt_FB_C18-3_Nachweis Schulungsräume.docx (54.1KB)
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Nachweis Schulungsräume
Formblatt_FB_C18-3_Nachweis Schulungsräume.docx (54.1KB)


Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder für weitere Informationen zu kontaktieren.

Tel.: 0211 - 27014187

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