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 für Personalzertifizierungen 

Prüfer*in werden

Wenn Sie Interesse haben, als Prüfer*in im Bereich SGU-Personal gemäß Dokument 018 für operativ tätige Mitarbeiter und Dokument 017 für operativ tätige Führungskräfte tätig zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Basisqualifikation:  Sie müssen über eine nachweisbare Basisqualifikation im Bereich SGU-Personal verfügen.
  • Weiterbildung: Sie müssen sich regelmäßig in diesem Bereich weiterbilden.


Wenn Sie für uns als Prüfer*in tätig werden wollen, reichen Sie uns bitte das folgende Formular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail oder per Post ein:

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Qualifikationsnachweis Eignung Prüfer*in für SGU-Personal
Formblatt_FB_C19-Qualifikationsnachweis Eignung Prüfer für SGU-Personal.docx (54.9KB)
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Qualifikationsnachweis Eignung Prüfer*in für SGU-Personal
Formblatt_FB_C19-Qualifikationsnachweis Eignung Prüfer für SGU-Personal.docx (54.9KB)


Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder für weitere Informationen zu kontaktieren.

Tel.: 0211 - 27014187

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