Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Prüfung und Zertifizierung gemäß Zertifizierungsprogramm SGU-Personal VAZ 2021
der Schipper CertPers UG (haftungsbeschränkt), Niermannsweg 11-15, D-40699 Erkrath
Amtsgericht Wuppertal, HRB 31536, Geschäftsführung: Günter Schipper, Gabriele Dryden
USt-IdNr. DE342364633
§ 1 Allgemein
1. Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Prüfungen und Zer-tifizierungen gemäß Zertifizierungsprogramm SGU-Personal VAZ 2021 – im Weiteren als „Zertifizie-rungsleistung“ bezeichnet – die von der Schipper CertPers UG – nachfolgend „Zertifizierungsstelle“ genannt im Kundenauftrag erbracht werden.
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners (Kunden) fin-den keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die Zertifizie-rungsstelle nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsabschluss / Anmeldung / Antrag
(1) Die auf der Website der Zertifizierungsstelle veröffentlichten Preise und Zertifizierungsangebo-te stellen noch kein verbindliches Angebot seitens der Zertifizierungsstelle dar. Sie können von der Zertifizierungsstelle jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung des Vertragspartners (Kunden) zurückgezogen oder abgeändert werden.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande, sobald die Zertifizierungsstelle die Anmeldung /den Antrag schriftlich bestätigt (einschließlich einer Bestätigung auf elektronischem Wege).
(3) Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 2.2.
(4) Obwohl die Zertifizierungsstelle bestrebt ist, die vereinbarten Prüfungstermine einzuhalten, kann sie nicht garantieren, dass diese auch stattfinden. In diesem Fall wird die Zertifizierungsstelle den Vertragspartner (Kunde) hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurück-erstatten.
3. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Zertifizierungsverfahren der Zertifizierungsstelle stehen jedem Interessenten offen, der über die in der Prüf- und Zertifizierungsordnung geforderten Qualifikationen verfügt. Für die Erfül-lung der Zulassungsvoraussetzungen ist allein der Interessent bzw. Teilnehmer verantwortlich. Ansprüche wegen fehlender Zulassungsvoraussetzungen sind ausgeschlossen.
(2) Die Zertifizierungsstelle ist verpflichtet, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Der Vertragspartner (Kunde) ist auch bei Nichtvorlage der Zulassungsvo-raussetzungen zur Zahlung der Prüfungsgebühren verpflichtet.
4. Durchführung
(1) Die Personalprüfung wird entsprechend dem Zertifizierungsprogramm SGU-Personal VAZ 2021, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführt.
(2) Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Prüfer und Dolmetscher, durch die Zertifizie-rungsstelle zur Leistungserbringung bedarf nicht der Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Die Zertifizierungsstelle behält sich den Wechsel von Prüfern und/oder eine Verlegung vor, so-fern diese das Prüfungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Prüfungsdurchführung durch einen bestimmten Prüfer bzw. an einem bestimmten Prüfungsort besteht nicht
• der Antrag auf Prüfung und Zertifizierung einschließlich sämtlicher Erklärungen des Antragstellers und des Auftraggebers;
• diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
• die Prüf- und Zertifizierungsordnung für die Prüfung und Zertifizierung gemäß Zertifizie-rungsprogramm SGU-Personal VAZ 2021, abrufbar auf der Webseite der Personenzertifizie-rungsstelle Schipper CertPers UG unter https://www.schipper-certpers.de Rubrik AGB;
• die Richtlinie zur Verwendung von Zertifikaten, Logos und Zeichen;
• die Gebührenordnung, abrufbar auf der Webseite der Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG unter https://www.schipper-certpers.de Rubrik Download Center / Unterlagen sowie der Festlegung zu Einsprüchen und Beschwerden, abrufbar auf der Webseite der Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG unter https://www.schipper-certpers.de Rubrik Einsprüche und Beschwerden.
§ 2 Keine Geltung von Vertragsbestimmungen des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 3 Zertifizierungsprogramm
Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG arbeitet mit dem Zertifizierungsprogramm SGU Personal VAZ 2021 und ist nicht selbst der Programmeigner. Die Schipper CertPers UG hat si-cher zu stellen, dass das Zertifizierungsprogramm durch den Programmeigner VAZ e.V. ständig sys-tematisch bewertet und validiert werden kann.
§ 4 Gebühren / Rechnung / Zahlung
(1) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG erhebt für ihre Tätigkeiten Gebühren. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung festgelegt, die auf der Webseite der Personenzertifi-zierungsstelle abrufbar ist. Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die Prüfung nicht angetreten wurde, die Prüfungsteilnahme nicht mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin vom An-tragsteller abgesagt wurde oder die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet wurde.
(2) Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält, indem er im Antrag die hierfür vorgesehenen Felder „E-Mail-Adresse für E-Rechnung“ und „Formatauswahl“ ausgefüllt hat. Elekt-ronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD mit zusätzlicher PDF-Datei der Normenreihe EN 16931 übersandt. Näheres zum ZUGFeRD-Rechnungsformat finden Sie unter www.ferd-net.de.
(3) Rechnungen sind in der Regel sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, sofern nichts anderes ver-einbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist die Zertifizierungsstelle berechtigt Verzugszinsen gemäß BGB § 288 zu berechnen.
§ 5 Vertraulichkeit
(1) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG behandelt die im Zertifizierungspro-zess erworbenen Informationen und Daten streng vertraulich. Eine Weiterleitung an Dritte setzt die vorherige schriftliche Zustimmung des Antragstellers bzw. Zertifikatsinhabers voraus.
(2) Vorstehender Abs. 1 gilt nicht in Bezug auf
• die Pflicht der Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG, nach Vorgaben des Zertifizierungsprogramms SGU-Personal VAZ 2021 Dritten auf Nachfrage Auskunft über die Gültigkeit von SGU-Zertifikaten zu geben.
• die Einstellung der in eine evtl. öffentliche Zertifikatsdatenbank der Personenzertifizie-rungsstelle, um die Echtheit der und das Vertrauen in die von uns ausgestellten Zertifikate gegenüber Dritten zu bestätigen. Eine öffentliche Zertifikatsdatenbank der Schipper Cert-Pers UG ist zurzeit aus Datenschutzgründen noch nicht aktiv.
• eine gesetzliche, gerichtlich angeordnete oder behördliche Verpflichtung zur Offenlegung.
(3) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG ist berechtigt, von den schriftlichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wur-den, Kopien für eigene Unterlagen zu behalten.
(4) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG ist berechtigt, Begutachterinnen und Begutachter des Akkreditierers Einsichtnahme in die Unterlagen zu den Prüfungen und Teil-nahme an den Prüfungen zu ermöglichen.
§ 6 Datenschutz
(1) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG verarbeitet personenbezogene Daten zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken.
(2) Die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 7 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss
(1) Die Schipper CertPers UG haftet unbeschränkt:
• bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit;
• im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen Garantie;
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Fall von leicht fahrlässig durch die Schipper CertPers UG verursachten Sach- und Vermö-gensschäden haftet die Schipper CertPers UG nur im Fall der Verletzung wesentlicher Ver-tragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ord-nungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhal-tung die Vertragsparteien regelmäßig Vertrauen dürfen.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung der Schipper CertPers UG ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungshilfen der Schipper CertPers UG.
§ 8 Verjährung
Alle Ansprüche mit Ausnahme der Gebührenforderung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzli-chen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei einer Haftung auf Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, und auf Schäden, die aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder auf Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen.
§ 9 Textform
Alle Mitteilungen, Erklärungen, etc., zu denen der Antragsteller und/oder der Prüfungsteilnehmer verpflichtet sind, sind mindestens in Textform an die Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG, Niermannsweg 11-15, 40699 Erkrath zu richten.
§ 10 Formbedürftigkeit von Erklärungen
Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusagen und alle sonstigen Abmachungen und Erklärungen so-wie die Mitteilung aller im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen Ergebnisse sind nur ver-bindlich, wenn sie von der Personenzertifizierungsstelle Schipper CertPers UG mindestens in Text-form bestätigt ist. Dies gilt auch für Abänderung dieser Klausel.
§ 11 Keine Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 12 Geltendes Recht
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§ 13 Fortgeltung des Vertrags im Übrigen bei Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine Bestimmung, gleich aus welchem Grunde, ungültig oder unwirksam werden, bleibt der übrige Vertragsinhalt davon unberührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße andere Bestimmung zu ersetzen.
Erkrath, den 13.10.2025